Zukünftige Regulierungen
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eine unbekannte Anzahl harmonisierter Normen bezüglich der Konformität mit den in Kapitel III Abschnitt 2 festgelegten Anforderungen gemäß Artikel 40 Absatz 1.
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harmonisierte Normen für die Bestimmungen von Kapitel 4 gemäß Artikel 40 Absatz 1.
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alternativ oder ergänzend zu harmonisierten Normen: eine ebenfalls unbekannte Anzahl gemeinsamer Spezifikationen zu den Inhalten, die in harmonisierten Normen geregelt werden sollen.
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Leitlinien zur praktischen Umsetzung von Artikel 6 Absatz 5 zur illustrativen Darstellung von Anwendungsfällen für KI-Systeme, die als hochriskant einzustufen sind oder nicht.
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Leitlinien gemäß Artikel 73 Absatz 7 zur Meldung schwerwiegender Vorfälle.
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Leitlinien gemäß Artikel 96:
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Leitlinien zur Anwendung der Anforderungen gemäß den Artikeln 8 bis 15 und 25:
- Leitlinien zur Anwendung der Artikel 8 bis 15 und Artikel 25.
- Leitlinien zur Einhaltung der Anforderungen (Artikel 8).
- Leitlinien zum Risikomanagement (Artikel 9).
- Leitlinien zu Daten und Data Governance (Artikel 10).
- Leitlinien zur technischen Dokumentation (Artikel 11).
- Leitlinien zu Aufzeichnungspflichten (Artikel 12).
- Leitlinien zu Transparenz und Informationspflichten (Artikel 13).
- Leitlinien zur menschlichen Aufsicht (Artikel 14).
- Leitlinien zu Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Artikel 15).
- Leitlinien zu Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette (Artikel 25).
- unbekannte Leitlinien zu Sanktionsdurchsetzungsmaßnahmen gemäß Artikel 99 Absatz 1.
- Leitlinien zu den verbotenen Praktiken gemäß Artikel 5.
- Leitlinien zur praktischen Umsetzung wesentlicher Änderungen.
- Leitlinien zur praktischen Umsetzung der Transparenzpflichten gemäß Artikel 50.
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Leitlinien zur Anwendung der Definition eines KI-Systems gemäß Artikel 3 Absatz 1 unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von KMU, Start-ups, lokalen Behörden und besonders betroffenen Sektoren sowie des Stands der Technik.
- Leitlinien zur Anwendung der Definition eines KI-Systems gemäß Artikel 3 Absatz 1.
- Leitlinien zu den „gemäß Artikel 6 Absatz 3 festgelegten Bedingungen".
- delegierte Rechtsakte zur Änderung von Artikel 6 Absatz 3 gemäß Absatz 6.
- delegierte Rechtsakte zur Änderung oder Ergänzung von Anwendungsfällen in Anhang III gemäß Artikel 7 Absatz 1.
- delegierte Rechtsakte zur Änderung oder Streichung von Anwendungsfällen in Anhang III gemäß Artikel 7 Absatz 3.
- delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang IV gemäß Artikel 11 Absatz 3.
- delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge VI und VII gemäß Artikel 43 Absatz 5.
- delegierte Rechtsakte zur Änderung von Artikel 43 Absätze 1 und 2 gemäß Absatz 6.
- delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang V gemäß Artikel 47 Absatz 5.
- delegierte Rechtsakte zur Änderung von Artikel 51 Absätze 1 und 2 gemäß Absatz 3.
- delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang XIII gemäß Artikel 52 Absatz 4.
- delegierte Rechtsakte zur Festlegung der Mess- und Berechnungsmethoden gemäß Artikel 53 Absatz 5.
- delegierte Rechtsakte zur Änderung der Anhänge XI und XII gemäß Artikel 53 Absatz 6.
- partizipative Methode des KI-Büros zur Bewertung des Risikoniveaus anhand der in den jeweiligen Artikeln genannten Kriterien gemäß Artikel 112 Absatz 11.
- Durchführungsrechtsakt zur Genehmigung von Verhaltenskodizes gemäß Artikel 50 Absatz 7.
- Durchführungsrechtsakt zur Einführung von Pflichten zur Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte gemäß Artikel 50 Absatz 7.
- Durchführungsrechtsakt zur Genehmigung und gegebenenfalls allgemeinen Verbindlichmachung von Leitlinien für die Praxis oder Verhaltenskodizes in der Union gemäß Artikel 56 Absatz 6.
- Durchführungsrechtsakt zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Umsetzung der Pflichten gemäß Artikeln 53, 55 und Absatz 2 gemäß Artikel 56 Absatz 9.
- Durchführungsrechtsakte zur Festlegung detaillierter Regelungen für die Einrichtung, Entwicklung, Umsetzung, den Betrieb und die Überwachung von KI-Regulierungs-Sandboxes gemäß Artikel 58 Absatz 1.
- Durchführungsrechtsakt zur Festlegung des Plans für Praxistests gemäß Artikel 60 Absatz 1.
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Durchführungsrechtsakt zur Einrichtung eines wissenschaftlichen Gremiums unabhängiger Sachverständiger („wissenschaftliches Gremium") gemäß Artikel 68 Absatz 1, einschließlich Bestimmungen zu Bedingungen, Verfahren und Regelungen für die Ausgabe von Warnungen.
- Bestimmungen zur Höhe der von den Mitgliedstaaten zu entrichtenden Gebühren bei Inanspruchnahme der Dienste der Sachverständigen dieses Gremiums.
- Systeme und Verfahren des KI-Büros zur Verwaltung und Vermeidung von Interessenkonflikten der Sachverständigen gemäß Artikel 68 Absatz 4.
- Durchführungsrechtsakt zur Festlegung detaillierter Bestimmungen für eine Vorlage eines Überwachungsplans nach dem Inverkehrbringen für das KI-System gemäß Artikel 72 Absatz 3.
- Durchführungsrechtsakt zur Festlegung einer Liste von Elementen, die in den Überwachungsplan nach dem Inverkehrbringen aufzunehmen sind, gemäß Artikel 72 Absatz 3.
- Durchführungsrechtsakt zur Festlegung detaillierter Regeln für die Bewertung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gemäß Artikel 92 Absatz 6.
- Verweis in Artikel 99 Absatz 1 auf Leitlinien im Bereich Sanktionen, die in Artikel 96 nicht enthalten sind.
- Durchführungsrechtsakt zur Festlegung detaillierter Regeln für die Verhängung von Geldbußen gegenüber Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gemäß Artikel 101 Absatz 6.
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die Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 58 Absatz 1 legen gemeinsame Grundsätze fest:
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Absatz 1:
- Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien für die Teilnahme an der KI-Regulierungs-Sandbox.
- Verfahren für Antragstellung, Teilnahme, Monitoring, Rückzug und Beendigung, einschließlich Plan und Abschlussbericht.
- Anforderungen und Bedingungen für Teilnehmer.
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